SGB 6 ст. 307hEvaluierung
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.
Vierter Unterabschnitt Rentenhöhe
Bis zum 31. Dezember 2025 wird durch die Bundesregierung evaluiert, ob die mit der Einführung der Grundrente formulierten Ziele erreicht wurden.