SGB 6 ст. 280Höherversicherung für Zeiten vor 1998
Zweiter Titel Beiträge
Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind.
Zweiter Titel Beiträge
Beiträge für Zeiten vor 1998 sind zur Höherversicherung gezahlt, wenn sie als solche bezeichnet sind.