SGB 6 ст. 132Versicherungsträger
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Dritter Unterabschnitt Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.