SGB 6 ст. 117Abschluss
Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluss des Verfahrens
Die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistung bedarf der Schriftform.
Erster Unterabschnitt Beginn und Abschluss des Verfahrens
Die Entscheidung über einen Anspruch auf Leistung bedarf der Schriftform.