SGB 6 ст. 105Tötung eines Angehörigen
Sechster Unterabschnitt Ausschluss und Minderung von Renten
Anspruch auf Rente wegen Todes und auf Versichertenrente, soweit der Anspruch auf dem Rentensplitting beruht, besteht nicht für die Personen, die den Tod vorsätzlich herbeigeführt haben.