SGB 5 ст. 2bGeschlechts- und altersspezifische Besonderheiten
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechts- und altersspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechts- und altersspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.