SGB 5 ст. 245Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes.
Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 Versicherungspflichtigen gelten als Beitragssatz sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes.