SGB 5 ст. 217aErrichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen
(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.
(2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.