SGB 5 ст. 162Insolvenzfähigkeit von Krankenkassenverbänden
Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.
Dritter Titel Vereinigung, Schließung und Insolvenz von Krankenkassen
Die §§ 160, 161, 169 und 170 gelten für die Verbände der Krankenkassen entsprechend.