SGB 12 ст. 51Hilfe bei Sterilisation
Fünftes Kapitel Hilfen zur Gesundheit
Bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation werden die ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung, die ärztliche Behandlung, die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln sowie die Krankenhauspflege geleistet.