SGB 1 ст. 6Minderung des Familienaufwands
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
Erster Abschnitt Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale Rechte
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.