SEG · Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
SEG ст. 9Anspruchskonkurrenz
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Ansprüche auf Leistungen der Soldatenentschädigung gehen Ansprüchen auf Leistungen der Sozialen Entschädigung vor, soweit sie auf derselben Ursache beruhen.