SEG · Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten
SEG ст. 36Leistungen in sonstigen Lebenslagen
Kapitel 5 Soziale Teilhabe und besondere Leistungen im Einzelfall
Leistungen können zur Deckung des schädigungsbedingten Bedarfs auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel unter Berücksichtigung der Ziele dieses Gesetzes rechtfertigen.