SeeSchStrO · Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
SeeSchStrO ст. 55aVerkehrszentralen
Achter Abschnitt Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Die Verkehrszentralen sind im Rahmen der entsprechend den Erfordernissen des jeweiligen Reviers eingerichteten maritimen Verkehrssicherung für folgende Maßnahmen zuständig: 1.
Verkehrsinformationen,
2.
Verkehrsunterstützungen,
3.
Verkehrsregelungen und
4.
Verkehrslenkung auf dem Nord-Ostsee-Kanal.