SeeLG · Gesetz über das Seelotswesen
SeeLG ст. 22
3. Rechtsstellung und Pflichten der Seelotsinnen und Seelotsen
Seelotsinnen und Seelotsen haben sich durch ihr Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes der Achtung und des Vertrauens würdig zu erweisen, die ihr Beruf erfordert.