SeeBewachV · Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
SeeBewachV ст. 3Dauer der Zulassung
Die Zulassung wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt.
SeeBewachV · Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
Die Zulassung wird für die Dauer von zwei Jahren erteilt.