SeeArbG ст. 91Zuständige Stelle
Abschnitt 4 Berufsausbildung an Bord
Für die Berufsbildung in Berufen nach § 92 ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen, die zuständige Stelle.
Abschnitt 4 Berufsausbildung an Bord
Für die Berufsbildung in Berufen nach § 92 ist die Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V., Bremen, die zuständige Stelle.