Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

See-BV · Verordnung über die Befähigungen der Seeleute in der Seeschifffahrt

See-BV ст. 58Vollzug

Teil 8 Entzug, Ruhen und Sicherstellung von Befähigungszeugnissen

ДействуетОфициальный текст

Das Bundesamt kann auf Antrag des Zeugnisinhabers einen späteren Beginn des Entzugs oder des Ruhens anordnen. Der spätere Zeitpunkt darf nicht mehr als vier Wochen von dem ursprünglich angeordneten Zeitpunkt abweichen.