SEDDiktStiftG · Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
SEDDiktStiftG ст. 5Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind 1.
der Stiftungsrat,
2.
der Vorstand.
Zur Beratung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Stiftung Fachbeiräte berufen.