SEAG ст. 3Eintragung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen.
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Die SE wird gemäß den für Aktiengesellschaften geltenden Vorschriften im Handelsregister eingetragen.