SchwPestV 1988 · Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
SchwPestV 1988 ст. 5
1. Öffentliche Bekanntmachung
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Schweinepest oder der Afrikanischen Schweinepest öffentlich bekannt.