SchwbAV · Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SchwbAV ст. 45Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellungnahme zuzuleiten sind, gelten die §§ 43 und 44 entsprechend.