SchVerschrFrdWäG · Gesetz über Fremdwährungs-Schuldverschreibungen
SchVerschrFrdWäG ст. 1
Lautet eine im Ausland aufgenommene, in Wertpapieren verbriefte Anleihe auf eine ausländische Währung - unbeschadet ob mit oder ohne Goldklausel -, so ist im Falle einer Abwertung dieser Währung für den Umfang der Zahlungsverpflichtung des Schuldners die abgewertete Währung maßgebend.