SchuV ст. 6Verwaltung durch Kreditinstitute
Abschnitt 2 Zuteilung und Verwaltung
Die Verwaltung und der Verkauf von Schuldverschreibungen durch Kreditinstitute richtet sich nach deren Bedingungen.
Abschnitt 2 Zuteilung und Verwaltung
Die Verwaltung und der Verkauf von Schuldverschreibungen durch Kreditinstitute richtet sich nach deren Bedingungen.