SchuhfAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
SchuhfAusbV ст. 16Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 3 Weitere Berufsausbildung
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung nach dieser Verordnung angerechnet werden.