SchRegO · Schiffsregisterordnung
SchRegO ст. 58
Dritter Abschnitt Die Eintragung von Rechtsverhältnissen
Für die Eintragung der Rechtsverhältnisse an einer Schiffspart gelten die §§ 23 bis 57 sinngemäß.
SchRegO · Schiffsregisterordnung
Dritter Abschnitt Die Eintragung von Rechtsverhältnissen
Für die Eintragung der Rechtsverhältnisse an einer Schiffspart gelten die §§ 23 bis 57 sinngemäß.