SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV ст. 50
Siebenter Abschnitt Das Schiffsbauregister
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.
SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Siebenter Abschnitt Das Schiffsbauregister
In der Aufschrift sind das Amtsgericht und die Nummer des Registerblatts anzugeben.