SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
SchRegDV ст. 18
Dritter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
Eintragungen in das Register sollen regelmäßig im Wortlaut verfügt werden.
SchRegDV · Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
Dritter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
Eintragungen in das Register sollen regelmäßig im Wortlaut verfügt werden.