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SchoMstrV · Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Schornsteinfeger-Handwerk

SchoMstrV ст. 5Fachgespräch

ДействуетОфициальный текст

Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,

2.

den Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei sind wirtschaftliche und energieeffiziente Überlegungen sowie rechtliche Anforderungen einzubeziehen,

3.

das Vorgehen bei der Analyse und Optimierungsplanung im Meisterprüfungsprojekt zu begründen und

4.

mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Schornsteinfeger-Handwerk zu berücksichtigen.