SchnellLG · Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge SchnellLG ст. 10Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 9 Содержание