SchfHwG · Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
SchfHwG ст. 9bVerordnungsermächtigung
Kapitel 2 Bezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen zu erlassen. Die Landesregierungen können diese Ermächtigung auf die zuständigen obersten Landesbehörden übertragen.