SchfHwG · Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk
SchfHwG ст. 12aHaftungsausschluss
Kapitel 2 Bezirke, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger
Eine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers oder von dessen Vertreter besteht nicht.