SchfAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin
SchfAusbV ст. 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
Abschnitt 2 Gesellenprüfung
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Betriebssicherheit sowie Brandsicherheit“,
2.
„Klimaschutz und Energieeffizienz“,
3.
„Lüftungstechnik“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.