ScheckG ст. 63
Zwölfter Abschnitt Geltungsbereich der Gesetze
Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.
Zwölfter Abschnitt Geltungsbereich der Gesetze
Die Wirkungen der Scheckerklärungen bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dessen Gebiete die Erklärungen unterschrieben worden sind.