ScheckG ст. 56
Zehnter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.
Zehnter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Bei der Berechnung der in diesem Gesetz vorgesehenen Fristen wird der Tag, an dem sie zu laufen beginnen, nicht mitgezählt.