SchBerG · Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
SchBerG ст. 30
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Zustellungen durch die Verwaltungsbehörden werden nach dem Verwaltungszustellungsgesetz bewirkt.
SchBerG · Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung
Sechster Abschnitt Schlußvorschriften
Zustellungen durch die Verwaltungsbehörden werden nach dem Verwaltungszustellungsgesetz bewirkt.