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SchaEVZG · Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger

SchaEVZG ст. 9Höhe der staatlichen Vorauszahlung

- Voraussetzungen und Umfang der staatlichen Vorauszahlung

ДействуетОфициальный текст

(1) Die staatliche Vorauszahlung wird grundsätzlich in Höhe des im Vollstreckungstitel festgestellten Schadenersatzanspruchs oder, soweit durch den Schädiger bereits Zahlungen geleistet wurden, in Höhe des offenstehenden Betrages gewährt. Es können auch Ratenzahlungen festgelegt werden.

(2) In den Fällen der §§ 3 bis 5 kann die staatliche Vorauszahlung auf einen Teilbetrag des festgestellten Schadenersatzanspruchs beschränkt werden. Er ist so zu bemessen, daß eine erhebliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des geschädigten Bürgers oder eines Dritten gemäß § 4 gemildert wird, die dadurch entstanden ist, daß die rechtskräftig zuerkannte Schadenersatzforderung nicht durchgesetzt werden kann.