SchaEVZG · Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger
SchaEVZG ст. 17
- Schlußbestimmungen
Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister der Justiz.
SchaEVZG · Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger
- Schlußbestimmungen
Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Minister der Justiz.