SBGWV · Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBGWV ст. 41Briefwahl
Abschnitt 2 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.
SBGWV · Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
Abschnitt 2 Wahl der Vertrauenspersonenausschüsse
Die Wahl der Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse findet als Briefwahl statt.