SBG · Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG ст. 11Niederlegung des Amtes
Abschnitt 2 Geschäftsführung und Rechtsstellung
Die Vertrauensperson kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Disziplinarvorgesetzten ihr Amt niederlegen. Diese oder dieser gibt die Niederlegung des Amtes dienstlich bekannt.