SanktDG · Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
SanktDG ст. 13Aufschiebende Wirkung
Abschnitt 3 Verfahren
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.
SanktDG · Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
Abschnitt 3 Verfahren
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.