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SAG · Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen

SAG ст. 24Abtretungsverbot

Kapitel 2 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

ДействуетОфициальный текст

Forderungen und andere Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung können nicht abgetreten werden. Dritte können keine Rechte aus einer Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung herleiten.