RVBedWohnV · Verordnung über die Zulässigkeit und den Umfang der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Träger der Rentenversicherung RVBedWohnV ст. 6Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 5 Содержание