RTrAbwG ст. 31Inkrafttreten
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des zweiten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.