RsprEinhG ст. 17Kosten
Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
(1) Das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat ist kostenfrei.
(2) Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
(1) Das Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat ist kostenfrei.
(2) Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.