RindTbV · Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes
RindTbV ст. 2
1. Allgemeine Schutzmaßregeln
Impfungen gegen die Tuberkulose des Rindes und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.