RindHKlV · Verordnung über gesetzliche Handelsklassen und Kategorien für Rinderschlachtkörper
RindHKlV ст. 3aDatenverarbeitung und Datenübermittlung
Zum Zweck der Durchführung von Kontrollen verarbeitet und übermittelt die zuständige Behörde die Daten nach Abschnitt III der Anlage des Marktorganisationsgesetzes.