RheinSchPV 1994 ст. 13Unterscheidungszeichen der Anker
Kapitel 13 Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim
§ 2.05 Nr. 1 ist nicht zwingend anzuwenden.
Kapitel 13 Besondere Bestimmungen für den Verkehr der Kanalpenichen auf der Strecke Basel bis Schleusen Iffezheim
§ 2.05 Nr. 1 ist nicht zwingend anzuwenden.