RheinSchPersV · Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein
RheinSchPersV ст. 7Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses
Abschnitt 2 Zulassungs- und Prüfungsverfahren
1.
Wer ein Streckenzeugnis erwerben oder erweitern will, hat einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung und Erteilung des Streckenzeugnisses mit folgenden Angaben an die zuständige Behörde zu richten: a)
Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift;
b) Rheinstrecke, für die das Streckenzeugnis erworben werden soll.
2.
Dem Antrag auf Erwerb oder Erweitern eines Streckenzeugnisses sind beizufügen: a)
ein Passbild aus neuerer Zeit;
b) eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses;
c) eine Kopie des von der ZKR gemäß § 6.02 Nr. 1 als gleichwertig anerkannten gültigen Schiffsführerzeugnisses;
d) der Nachweis der Streckenfahrten.