RfBV · Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
RfBV ст. 5Übergangsvorschrift
Für das Geschäftsjahr, das vor dem 1. Januar 2016 begonnen hat, ist die RfB-Verordnung in der bis zum 31. Juli 2017 geltenden Fassung anzuwenden.